Honoraraufwand = Null
Nachtrag vom 6.10.2006
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Heute war ich auf dem Posten der Kantonspolizei in Ilanz und hab gemäss Art. 10 Abs. 1 URG, Verfolgung von Amtes wegen, Anzeige in dieser Sache erstattet. Zuhanden der Staatsanwaltschaft habe ich mehrere Schriften mit eingereicht: Schriftliche Aussage der Zeitschrift "Organisator", dass zum Zeitpunkt der Übernahme weder seitens des Verlags noch der Redaktion eine Absprache mit marketing.ch bestand, mehrere schriftliche Aussagen anderer Betroffener, dass ihre Texte ebenfalls ohne Bewilligung oder Honorar übernommen wurden, Belege über die wirtschaftliche Nutzung des übernommenen Inhalts durch Werbeeinnahmen mit dem Newsletter und Contentlieferungen an Drittfirmen.
Seit neuestem ist auf der Internetpräsenz von marketing.ch ein Redaktor vermerkt. Da bisher fast alle angeschriebenen Quellen nach der Benachrichtigung (durch mich) nicht mehr genutzt wurden (werden durften?), ist der Newsletter in den letzten Wochen immer inhaltsschwächer geworden. Die neugeschaffene Stelle soll wohl dieses Manko ausgleichen. Das zeigt mir, dass ich auf dem richtigen Weg bin. Nun endlich wenden die Verantwortlichen der Internetpräsenz personelle Ressourcen auf, um Inhalt zu generieren, wie alle anderen dies auch tun. Bisher konnten sie mit der Übernahme von Texten aus dem Internet also Monat für Monat die Kosten für einen vollamtlichen Redaktor einsparen. Oder anders gesehen: Dadurch, dass ich mich gewehrt habe, habe ich eine neue Stelle geschaffen...
Nachtrag Ende
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Wer einen Newsletter lancieren will, legt sich ein Redaktionskonzept zurecht und baut eine Redaktion auf, welche die Inhalte erarbeitet. Normalerweise. Es gibt jedoch Newsletter, deren Inhalt ganz einfach im Internet gesammelt wird. Ein persönlicher Erfahrungsbericht.
«Starker Medienauftritt» steht als Zwischentitel in einem Marketing-Newsletter, den ich seit längerer Zeit abonniert habe. Der Titel kommt mir bekannt vor, also klicke ich rein. In einem neutralen PDF öffnet sich ein Text, der mir noch bekannter vorkommt. Kein Wunder, denn er stammt von mir. Ich wundere mich doch sehr, den Fachartikel, den ich im Auftrag und honoriert für den «Organisator» verfasst hatte, Wort für Wort in einem Marketing-Newsletter wiederzufinden. Als erstes frage ich den Chefredaktoren des «Organisators» an, ob mein Text auf Anfrage an die Newsletter-Redaktion weitergegeben wurde. Die Antwort (unverändertes E-Mail-Zitat): «Nein, mich hat niemand angefragt. Und wenn, dann hätte ich Sie um Ihr Einverständnis gebeten, wie es Usus ist ... Ich werde der Sache nachgehen und Sie wieder informieren.»
Das mache ich auch. Der Sache nachgehen. Ich rufe die Newsletter-Redaktion an, der Zuständige ist aber nicht im Haus. Ich schildere der vorerst noch netten Dame mein Problem, worauf ich ein ziemlich forsches «Herr Sowieso weiss schon, was er tut, er greift nur auf im Internet öffentlich zugängliche Texte zurück. Hinterlassen Sie doch Ihre Telefonnummer, Herr Sowieso ruft Sie dann zurück.»
Aha, Herr Sowieso weiss also was er tut. Gut. Einige Tage warte ich vergeblich auf einen Rückruf. Dann verliere ich die Geduld und sende der Newsletter-Redaktion eine Rechnung für den Text. Aufwand für die Texterstellung sowie ein Aufschlag gemäss meinen AGB für die ungefragte und unerlaubte Übernahme. Im Begleitschreiben ganz klar die Aufforderung, meinen Text umgehend vom Web zu nehmen. Die Rechnung kommt postwendend innerhalb 24 Stunden zurück, unter anderem mit der Begründung, der Text sei auf dem Internet frei verfügbar und deshalb nicht geschützt. Auch der Forderung, meinen Text vom Netz zu nehmen, kommt man nicht nach.
Kurz darauf erzähle ich meine Geschichte anlässlich des Vorstandstreffen des Texterverbands und bekomme den Tipp, doch Rechtsanwalt Marc Schwenninger anzurufen und ihn um Rat zu fragen. Schwenninger traut seinen Ohren kaum, als ich ihm die Angelegenheit schildere. Nachdem er alle Dokumente vorliegen hat, verfasst er Abmahnschreiben. Beide Schreiben werden von der Redaktion, unter anderem wieder mit der Begründung der Verfügbarkeit im Internet, abgeschmettert. Und in beiden Schreiben empfehlen Redaktion und Verlag trocken, doch den Rechtsweg zu beschreiten.
Unterdessen lese ich den wöchentlichen Newsletter etwas aufmerksamer. Woche für Woche sende ich den jeweiligen Artikelautoren eine kurze E-Mail mit dem sachlichen Hinweis auf die Verwendung ihres Textes. Unterdessen haben sich zahlreiche erstaunte oder erboste Antworten der Autorinnen und Autoren bei mir angesammelt. Noch keiner meldete zurück, dass er von der Veröffentlichung Kenntnis hatte. Und auch renommierte Publikationen sind betroffen. Drei weitere Beispiele: FAZ, Werbewoche, Zeit.
Noch hat die Geschichte kein Happyend. Wird sie vermutlich auch nie haben. Mir ist klar, dass auf dem Rechtsweg schlussendlich alle irgendwie Verlierer sein werden. Dennoch gebe ich nicht auf. Die Systematik der Vorgehensweise und die Art der Stellungnahmen lässt bei Verleger und Redaktor dieses Newsletters nicht auf Respekt vor dem geistigen Eigentum anderer schliessen. Und nur, wenn sich jemand vehement gegen diese Übergriffe wehrt, besteht die Hoffnung, dass nicht zukünftig weitere Publikationen erscheinen, bei denen in der Spalte «Honorare» im Redaktionsbudget steht: EUR/CHF 0.00!
Weitere Links:
Rechtsanwältin Margarete May zum Urheberrecht im Internet
Newsletter-Archiv
Neuere Ausgaben, die nicht im Archiv sind, können über info@praesenz-effizienz.ch bezogen werden. Die Newsletter-Texte (sowie die Autorennamen) sind übrigens nicht über die Suchfunktion auf der Website auffindbar, sondern müssen Klick für Klick über die einzelnen Newsletter-Ausgaben gesucht werden..




4 Kommentare:
Zum kleinen Unterschied:
Klar, im Web kommt kaum jemand ohne Zitate und Hinweise auf andere Inhalte aus. Auch in meinem eigenen Web mit PEP weise ich auf Tipp-Listen, Anleitungen und News-Artikel anderer hin. Dabei bleiben die Originaltexte jedoch immer und ausschliesslich auf den Internetseiten der Autorinnen und Autoren. Ein, maximal zwei Sätze sagen, worum es geht, und dann folgt der Link auf den Originaltext.
Bei der Übernahme ganzer Texte auf die eigene Website wird eindeutig eine rechtliche Schwelle überschritten. Dazu kommt, dass dieser Textklau zu einem (wenn auch sehr eigenen) Web-Business-Modell mutiert. Eines, mit dem eine Firma Geld verdient, in dem sie systematisch und unverfroren Texte im Internet sammelt. Wenn das Schule macht, wenn wir das zulassen, dann verarmt das Web über kurz oder lang. Weil alle, die wirklich Spannendes zu schreiben haben, es nicht mehr veröffentlichen wollen. Und alle, die dennoch veröffentlichen, bald keine Zeit mehr zum Schreiben haben, weil sie ihren Lebensunterhalt anderweitig verdienen müssen.
Dies als Fussnote zu obigem Text. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung (info(at)praesenz-effizienz.ch).
Zu einer solchen Dreistigkeit fehlen mir die Worte. Offensichtlich lädt die Anonymität des Internet viele Menschen dazu ein, es als Selbstbedienungsladen zu betrachten.
Auch hier gilt wohl, wie so oft: wer den kleinen Finger reicht, ist schnell seine Hand los. Deshalb halte ich das Beschreiten des Rechtsweges für unabdingbar und als Signal für sehr wichtig.
Viel Erfolg wünscht
Frauke Weber
..und warum beschreiten Sie denn nicht den Rechtsweg, wen Sie ja im Recht sind?
Dann müssen die endlich Ihre verdiente Strafe zahlen...
Lieber, versteckter Anonym
Ich hab nicht geschrieben, dass ich den Rechtsweg nicht beschreite. Ich hab nur nicht geschrieben, dass ich ihn beschreite, weil eine solche Formulierung rechtlich heikel ist (Nötigung, Androhung). Jedoch würde ich sofort, vielleicht nächste Woche, einen neuen Post erstellen, falls ich Anzeige erstattet hätte. Also dranbleiben!
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